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Rechtliche Aspekte der Arzthomepage

Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren die Werbung für Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung liberalisiert hat, schließt sich jetzt auch der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil dieser Linie an (I ZR 167/01).
Dennoch bleibt die ärztliche Homepage ein Spagat zwischen erlaubter sachlicher Information einerseits und berufswidriger Werbung anderseits. Die Erstellung von Internetseiten für Arztpraxen ist also nach wie vor eine Aufgabe für Fachleute.
UWebbing ist Spezialist für die Erstellung von Arzthomepages, kennt die rechtlichen Aspekte bei der Entwicklung von Webseiten in diesem Umfeld und berücksichtigt:

  • Musterberufsordnung für Ärzte in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammern
  • Informationen der Bundesärztekammer
  • Elektronischer Geschäftsverkehr - Gesetz (EGG)
  • Teledienstegesetz (TDG)
  • Heilmittelwerbegesetz (HWG)
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Urteil Landgericht Trier (Außendarstellung Zahnarztpraxis)
  • Urteil Bundesgerichtshof (Arztwerbung im Internet)

Klicken Sie hier, um mehr darüber zu erfahren, was unter anderem bei der Erstellung einer Arzthomepage berücksichtigt werden muss (keine komplette Liste).

Interessiert? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, um einen kostenlosen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre geplante Praxishomepage zu besprechen.
 

 

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