Die Arzthomepage
Für das Webdesign der Arzt-Homepage gelten besondere Anforderungen:
Rechtliche Aspekte: Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben. Ärzte dürfen ihre Patienten sachlich, auch im Internet, informieren. Es bestehen jedoch Einschränkungen, die sich beispielsweise aus dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und dem ärztlichen Berufsrecht ergeben. Weiterhin bestehen besondere Anforderungen an das Impressum. Klicken Sie hier, um mehr darüber zu erfahren, was unter anderem bei der Erstellung einer Arzt-Homepage berücksichtigt werden muss.
Mehrwertfunktionen: Laut einer Umfrage der Agentur Q-Marks Online Research GmbH stufen Besucher von Arzt-Websites interaktive Elemente wie Terminabsprachen online und Rezepte online als relativ wichtig ein (Quelle Ärzte Zeitung, 16.03.2001). Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Online-Marketing: Um Ihre Arzthomepage bekannt zu machen, erfolgt auf Ihren Wunsch hin eine Anmeldung nicht nur bei den gebräuchlichen Suchmaschinen, sondern darüber hinaus bei speziell für diesen Zweck erstellten und bekannten Arztsuchdatenbanken bzw. Arztverzeichnissen. Speziell für Ärzte mit Standort Essen wird die Arztsuchmaschine www.arzt-essen.de betrieben, in der Arztpraxen auf unterschiedliche Arten ihr Leistungsspektrum präsentieren können.
Interessiert? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, um einen kostenlosen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihr geplantes Projekt zu besprechen.
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